Gewinnspiel Teilnahmebedingungen "Gefragt - Gejagt"
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel "Das Bremen Vier Kneipenquiz" erkennen die Teilnehmenden die nachstehenden Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen als verbindlich an und bestätigen deren Kenntnisnahme. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Teilnahme
Von 04.04.25 bis 17.04.25 werden auf Bremen Vier online Gästelistenplätze für 11 Teams á 4 Personen (insgesamt 44 Plätze) für das "Bremen Vier Kneipenquiz" im Butschern im Bremer Viertel verlost. Wer das Kneipenquiz gewinnt, fährt als Kandidat:in zur Aufzeichnung der Fernsehsendung "Gefragt – Gejagt" nach Hamburg.
Die Teilnahme ist ausschließlich vom 04.04.25 bis zum 17.04.25 bis 10 Uhr möglich und erfolgt durch die Online-Einsendung des vollständig ausgefüllten Online-Teilnahmeformulars auf unserer Webseite bremenvier.de.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende von Radio Bremen und der Tochtergesellschaften, deren jeweiligen Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß diesen Teilnahmebedingungen von dem Gewinnspiel ausgeschlossen worden sind.
Radio Bremen ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, der Verdacht auf Manipulation oder andere wichtige Gründe vorliegen.
Teilnehmende, die einen Gewinn erzielt haben, sind von der weiteren Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
Ablauf des Gewinnspiels
Bremen Vier verlost Gästelistenplätze für 11 Teams á 4 Personen für das Bremen Vier-Kneipenquiz am 17.04.25 um 19 Uhr in einer Bar in Bremen.
Die Teilnahme erfolgt für maximal 4 Personen durch die Online-Einsendung des vollständig ausgefüllten Online-Teilnahmeformulars auf unserer Webseite bremenvier.de.
Die Auswahl der Gewinner:innen erfolgt per Zufallsprinzip.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung
Der Gewinn beinhaltet die Teilnahme am "Bremen Vier Kneipenquiz" für den:die Gewinner:in und 3 Begleitpersonen, mit denen der.die Gewinner:in ein Team bildet. Getränke und Snacks können vor Ort bei Bedarf käuflich erworben werden.
Der Gewinn wird zunächst durch Bremen Vier am Telefon besprochen und anschließend per Mail bestätigt.
Wer das Kneipenquiz gewinnt, fährt am 07.05.25 als Kandidat:in zur Aufzeichnung der Fernsehsendung "Gefragt Gejagt" nach Hamburg. Die Kandidat:innen müssen um 10 Uhr vor Ort sein. Die Aufzeichnung geht von 13 bis 15:30 Uhr. Sollte der:die Gewinner:in des Bremen-Vier-Kneipenquiz an dem Termin verhindert sein, darf er seine Teilnahme an "Gefragt – Gejagt" an eines seiner Teammitglieder weitergeben. Sollten diese auch verhindert sein, gewinnt der:die Zweitplatzierte die Teilnahme an der Fernsehaufzeichnung.
Die Kosten für die Hin- und Rückreise zur Aufzeichnung von "Gefragt – Gejagt" mit der Bahn (2. Klasse) werden von der Produktionsfirma gebucht und bezahlt. Alternativ kann das Geld auch genutzt werden, um die Fahrt mit dem Auto zu bezahlen.
Weitere Informationen zum Ablauf der Fernsehaufzeichnung erhält der:die Gewinner:in von der Produktionsfirma.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist – auch in Teilen – nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der:die Gewinner:in kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall erfolgt die Auslosung einer anderen Person als Gewinner:in.
Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. E-Mail-Adressen), ist Radio Bremen nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
Radio Bremen behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern.
Weiterhin behält sich Radio Bremen das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.
Datenschutzbestimmungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer sich damit einverstanden, dass Radio Bremen personenbezogene Daten erhebt.
Diese sind:
- Vor- und Nachname .
- Telefonnummer (damit wir benachrichtigen und besprechen können) .
- E-Mailadresse (zur Bestätigung des Gewinns per Mail) .
- Adresse (im Falle des Gewinnens des Kneipenquiz zur Weitergabe an ITV Studios) .
Die angegebenen Daten müssen gültig und richtig sein. Andernfalls können die Teilnehmer:innen von der Auslosung beim Gewinnspiel ausgeschlossen werden oder der Gewinn nicht übermittelt werden.
Die Daten werden von Radio Bremen vertraulich behandelt, auf gesicherten Servern gespeichert und nur in dem Umfang verarbeitet, in dem sie für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels notwendig sind.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und sofern dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Weiterhin erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Radio Bremen im Falle des Gewinnens des Bremen Vier-Kneipenquiz die erforderlichen Daten (Vor- und Nachname, Telefonnummer und Adresse) an die Produktionsfirma übermittelt, um die Durchführung des Gewinns zu ermöglichen.
Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden von Radio Bremen nicht an andere Dritte weitergegeben, es sei denn, sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder Radio Bremen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe verpflichtet. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt.
Die Teilnehmenden sind ferner damit einverstanden, dass ihr Vor- und Nachname sowie Wohnort im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel bzw. der Programmaktion "Das Bremen Vier Kneipenquiz" in Bild und Ton im Programm, auf den Internetseiten sowie den Social Media-Kanälen von Radio Bremen erscheint.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen können unter www.radiobremen.de/info/datenschutz eingesehen werden.
Stand: 3. April 2025.