Gewinnspiel Teilnahmebedingungen "Bremen Vier, mach ma!"
Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen "Bremen Vier mach ma!"
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel "Bremen Vier mach ma!" erkennen die Teilnehmenden die nachstehenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an und bestätigen deren Kenntnisnahme.
Ablauf des Gewinnspiels
Bremen Vier erfüllt zwischen dem 26.02. und 15.03.2024 im Rahmen der Aktion "Bremen Vier mach ma!" Kindheitsträume von Bremen Vier-User:innen. Teilnahmeschluss für Bewerbungen ist der 14. März 2024 um 00:00 Uhr.
Die Bewerber:innen müssen im Bremen Vier-Land (Sendegebiet Radio Bremen) wohnen.
Die User:innen können die Träume, die sie gern erfüllt hätten, auf allen Bremen-Vier-Kanälen einreichen: über die Rufnummer 0421-246 666 als Anruf, SMS oder per WhatsApp, über bremenvier.de, über den Facebook-Account und über den Instagram-Account von Bremen Vier.
Auf diese Weise sammelt Bremen Vier die Bewerbungen der User:innen. Mitarbeitende von Bremen Vier wählen aus, welche Träume erfüllt werden sollen.
Bevor Teilnehmende bei der Aktion gewinnen, werden sie von Mitarbeitenden der Redaktion kontaktiert, um zu besprechen, wie die Erfüllung des Kindheitstraums im Detail aussehen könnte.
Die Gewinner:innen erfahren ebenfalls durch einen Anruf von Mitarbeitenden der Redaktion davon, dass Bremen Vier den Kindheitstraum erfüllen wird und es wird der Zeitpunkt der Erfüllung festgelegt.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist – auch in Teilen – nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Außerdem muss der Wunsch legal sein. Dies bedeutet beispielsweise auch, dass keine fremden Grundstücke ohne Erlaubnis betreten werden dürfen. Teilnehmende haften für aus einem Verstoß hiergegen resultierende Schäden und stellen Radio Bremen gegenüber etwaig betroffenen Dritten frei.
Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende Radio Bremens und der Tochtergesellschaften sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder und alle Personen, die gemäß diesen Teilnahmebedingungen von dem Gewinnspiel ausgeschlossen worden sind. Radio Bremen ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, der Verdacht auf Manipulation oder andere wichtige Gründe vorliegen. Teilnehmende, die einen Gewinn erzielt haben, sind von der weiteren Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
Datenschutz
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Radio Bremen folgende Daten erhebt:
· Vor- und Nachname
· Wohnort
· Telefonnummer
· Art des Kindheitstraums
Die Daten werden von Radio Bremen vertraulich behandelt, auf gesicherten Servern gespeichert und nur in dem Umfang verarbeitet, in dem sie für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels notwendig sind. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und sofern dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden von Radio Bremen nicht an andere Dritte weitergegeben, es sei denn, sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder Radio Bremen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe verpflichtet. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt.
Die von den Teilnehmenden angegebenen Daten müssen gültig und richtig sein. Andernfalls kann der/die Teilnehmer:in von der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. dem Gewinn ausgeschlossen werden.
Die Teilnehmenden sind ferner damit einverstanden, dass ihr Vorname sowie Wohnort im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel bzw. der Programmaktion „Bremen Vier mach ma!“ in Bild und Ton im Programm, auf den Internetseiten sowie den Social Media-Kanälen von Radio Bremen erscheint.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen können unter www.radiobremen.de/info/datenschutz eingesehen werden.
Standdatum: 23. Februar 2024.