Teilnahmebedingungen für eure eigene Aktion beim Weihnachtswunder
Wir freuen uns, dass ihr euch beim Weihnachtswunder mit Bremen Vier engagieren möchtet.
Wir senden euch dafür gern unseren Weihnachswunder-Button zu, wenn ihr das beim Ausfüllen des Formulars anklickt. Ihr dürft den Button im Rahmen eurer eigenen Spendenaktion rund um das Weihnachtswunder mit Bremen Vier in sozialen Medien, Drucksachen, Flyern etc. gern bis zum 10. Dezember 2024 verwenden. Der Button darf nicht verändert werden.
Wenn ihr eine eigene Aktion (z.B. einen Sponsorenlauf oder Flohmarkt) startet, seid ihr verpflichtet, vollständig alle Spendenerlöse und mindestens 80 Prozent der Verkaufserlöse an das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. zur Aktion "Das Weihnachtswunder" zu spenden.
Die Spendeneinnahmen bzw. Verkaufserlöse müsst ihr dokumentieren und Radio Bremen auf Anfrage Auskunft darüber erteilen.
Nicht gestattet sind Aktionen, die werblich sind oder vor allem neue Mitglieder generieren sollen. Darum sind z.B. Aufrufe verboten, bei denen Geld für jeden Like oder jede neue Mitgliedschaft gespendet wird. Für die Einhaltung von Vorschriften, wie zum Beispiel Steuergesetzen, seid ihr selbst verantwortlich.
Wir freuen uns, dass ihr beim Weihnachtswunder mit Bremen Vier mitmacht!
Standdatum: 12. November 2024.